Zulässige Angaben

Auch für Homepages gelten die allgemeinen Grundsätze zur sachlichen Information oder der berufsrechtswidrigen ärztlichen Werbung. Aus diesem Grunde sind auf einer Homepage alle Angaben zulässig, die auch bei einem Praxisschild erlaubt sind. Weiterhin können Angaben zur Person des Arztes, seinem Leistungsspektrum und der Praxisorganisation gemacht werden. Darüber hinaus sind berufsrechtliche Pflichtangaben und solche nach dem Telemediengesetz zu beachten.

Quelle: RAin Melanie Neumann www.ecovis.com





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