Zulässige Angaben
Auch für Homepages gelten die allgemeinen Grundsätze zur sachlichen Information oder der berufsrechtswidrigen ärztlichen Werbung. Aus diesem Grunde sind auf einer Homepage alle Angaben zulässig, die auch bei einem Praxisschild erlaubt sind. Weiterhin können Angaben zur Person des Arztes, seinem Leistungsspektrum und der Praxisorganisation gemacht werden. Darüber hinaus sind berufsrechtliche Pflichtangaben und solche nach dem Telemediengesetz zu beachten.
- Pflichtangaben:
- Vollständiger Name von Praxis und Arzt / Ärzten und Anschrift mit Praxistelefonnummer und Email-Adresse
- Bezeichnung als Arzt/Ärztin, (Fach)Arztbezeichnung(en), ggfs. Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 18 a BO
- Staat, in welchem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- Name der Kammer sowie der KV, welcher der Arzt angehört (z.B. durch verweisenden Link)
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Zugang hierzu (beispielsweise über Link)
- Bei einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz Angabe von Partnerschaftsregister und Registernummer
- Bei Umsatzsteuerpflicht Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Sprechzeiten (diese sollen entsprechend dem Bedürfnis einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung festgesetzt sein, „Sprechzeiten nach Vereinbarung“ ist hierfür nicht ausreichend!)
- Freiwillige Angaben und Darstellungen:
- Privatanschrift
- Faxnummer etc.
- Angaben von führbaren Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen)
- Weitere von einer Ärztekammer verliehene Qualifikationen
- Nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen
- Tätigkeitsschwerpunkte unter bestimmten Voraussetzungen
- Medizinische akademische Grade oder andere akademische Grade in Verbindung mit der Fakultätsbezeichnung (Achtung: Eine Umwandlung von im Ausland erworbenen akademischen Graden in einen entsprechenden deutschen Titel ist nicht zulässig!)
- Zulassung zu Krankenkassen (soweit zutreffend)
- Logo der Arztpraxis
- Hinweise auf die Zertifizierung der Praxis
- Hinweis auf Lebenslauf / Werdegang des Arztes / der Ärztin
- Zugehörigkeit zu bestimmten berufsbezogenen Zusammenschlüssen
- Bilder des Praxisteams (problematisch aber immer noch die Darstellung in Berufskleidung!)
- Sachliche Informationen zu Leistungsspektrum, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der Praxis (die Abgrenzung zu unzulässigen Angaben ist teilweise jedoch sehr schwierig)
- Organisatorische Hinweise (Sondersprechstunden, Notfalltelefon, Praxislage, Hinweise zu Parkmöglichkeiten etc.)
Quelle: RAin Melanie Neumann www.ecovis.com



